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Die Unterrichtung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer des Landes erfolgen, die diese anbietet.
Die Unterrichtung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer erfolgen, die diese anbietet.
Die Unterrichtung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammer.
Die Prüfung kann vor jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt werden, die sie anbietet.
die Industrie und Handelskammern Nordrhein-Westfalen,
Die anschließende Prüfung zum Sachkundenachweis nimmt die Industrie- und Handelskammer nach Abschluss der Unterrichtung nach § 3 ab.
Die Prüfung gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 1 der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer im Geltungsbereich dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.