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Der Ausschuss für Fragen des Verfassungsschutzes kann von der Verfassungsschutzbehörde alle für seine Kontrollaufgaben erforderlichen Auskünfte, Unterlagen, Akten- und Dateieinsichten verlangen.
Dem Ausschuss für Fragen des Verfassungsschutzes ist jederzeit Zutritt zur Verfassungsschutzbehörde zu gewähren.
Der Ausschuss für Fragen des Verfassungsschutzes kann Angehörige der Verfassungsschutzbehörde sowie den für die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde zuständigen Minister für Inneres, Bauen und Sport oder seine Vertretung befragen.
Der Minister für Inneres, Bauen und Sport oder seine Vertretung kann einem bestimmten Kontrollbegehren widersprechen, wenn es im Einzelfall die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erheblich gefährden würde.