Gesetze
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Die Untergebrachten sollen durch die Tageseinteilung an eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung herangeführt werden. Die Tageseinteilung umfasst insbesondere Zeiten der Behandlung, Betreuung, Beschäftigung und Freizeit sowie der Nachtruhe.
Außerhalb der Nachtruhe dürfen sich die Untergebrachten in den für die sie vorgesehenen Bereichen der Einrichtung einschließlich des Außenbereichs frei bewegen. Einschränkungen sind zulässig, wenn es die Sicherheit oder schwerwiegende Gründe der Ordnung erfordern oder ein schädlicher Einfluss auf andere Untergebrachte zu befürchten ist. Abschnitt 4 Außenkontakte
Die Untergebrachten können sich außerhalb der Ruhezeiten für einen Zeitraum von mindestens acht Stunden täglich in den für sie vorgesehenen Bereichen einer…
Während der Nachtruhe haben sich die Untergebrachten grundsätzlich in ihren Zimmern aufzuhalten und werden dort eingeschlossen. Die Leitung einer Einrichtung…
Die Untergebrachten unterliegen den in diesem Gesetz vorgesehenen Beschränkungen ihrer Freiheit. Soweit das Gesetz eine besondere Regelung nicht enthält, dürfen…
Gefangene dürfen sich während der Arbeitszeit und der Freizeit in Gemeinschaft aufhalten. Der gemeinschaftliche Aufenthalt kann eingeschränkt werden, wenn
Die untergebrachte Person erhält Gelegenheit und Anregungen, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Freizeitangebote und tagesstrukturierende Maßnahmen sind…
Gefangene werden in Einrichtungen des geschlossenen Vollzuges während der Ruhezeit in ihren Hafträumen allein untergebracht. Eine gemeinsame Unterbringung ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.