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Die Untergebrachten, ihre Sachen und die Zimmer dürfen durchsucht werden.
Die Leitung der Einrichtung kann allgemein anordnen, dass bei der Aufnahme, vor und nach Kontakten mit Besucherinnen und Besuchern sowie vor und nach jeder Abwesenheit eine mit einer Entkleidung verbundene körperliche Durchsuchung Untergebrachter durchzuführen ist, die Entkleidung im Einzelfall jedoch unterbleibt, wenn hierdurch weder die Sicherheit noch die Ordnung der Einrichtung gefährdet wird. Ansonsten ist eine solche Durchsuchung nur bei Gefahr im Verzug oder auf Anordnung der Leitung der Einrichtung im Einzelfall zulässig.
Die Durchsuchung von männlichen Untergebrachten darf nur von Männern, von weiblichen Untergebrachten nur von Frauen durchgeführt werden. Die Durchsuchung erfolgt unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bei Untergebrachten,
die sich aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität nicht dem in ihrem amtlichen Personenstandseintrag angegebenen, sondern einem anderen Geschlecht oder weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig empfinden oder
deren Geschlechtsangabe in ihrem amtlichen Personenstandseintrag zu männlich oder weiblich geändert wurde oder deren Geschlechtsangabe in ihrem amtlichen Personenstandseintrag „divers“ lautet oder keine Angabe zum Geschlecht enthält.
Im Rahmen der Einzelfallentscheidung sind insbesondere die Bedürfnisse der Untergebrachten sowie die Belange der durchsuchenden Person zu berücksichtigen. Entkleidungen erfolgen einzeln in einem geschlossenen Raum. Bei männlichen Untergebrachten dürfen nur männliche Bedienstete und bei weiblichen Untergebrachten nur weibliche Bedienstete zugegen sein; die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. Die Untersuchung von Körperöffnungen darf nur durch den ärztlichen Dienst vorgenommen werden. Das Schamgefühl ist zu schonen.
Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass eine untergebrachte Person Waffen oder andere unerlaubte oder gefährliche Gegenstände oder Stoffe nach Absatz 2 Satz 1 oder…
Im Rahmen der Einzelfallentscheidung sind insbesondere die Bedürfnisse der Gefangenen sowie die Belange der durchsuchenden Person zu berücksichtigen.…
Liegen Anhaltspunkte vor, dass eine untergebrachte Person Waffen oder andere gefährliche oder nach der Hausordnung verbotene Gegenstände oder Stoffe am Körper…
Die Untersuchungsgefangenen, ihre Sachen und die Hafträume dürfen mit technischen Mitteln oder sonstigen Hilfsmitteln abgesucht und durchsucht werden. Die…
Die Gefangenen, ihre Sachen und die Hafträume dürfen mit technischen Mitteln oder sonstigen Hilfsmitteln abgesucht und durchsucht werden. Die Durchsuchung…
1Die Gefangenen, ihre Sachen und die Hafträume dürfen mit technischen Mitteln oder sonstigen Hilfsmitteln abgesucht und durchsucht werden. 2Die Durchsuchung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.