Gesetz über das Sondervermögen „Zukunftsinitiative III - MWW-Hochschulfonds“ Vom 8. Dezember 2010
Das Saarland errichtet unter dem Namen „Sondervermögen Zukunftsinitiative III - MWW Hochschulfonds“ ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung.
§ 1 SVZukIG SL 2011
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