SVZukIG SL 2010 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietFinanzverwaltung im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden§ 1 SVZukIG SL 2010Errichtung des SondervermögensGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftsinitiative II“ Vom 5. Mai 2010*§ 2 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDas Land errichtet ein Sondervermögen unter dem Namen „Zukunftsinitiative II“.§ 2