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Das Sondervermögen dient der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Aufwertung des Standortes Saarland. Aus dem Sondervermögen können auch Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Ausgaberesten aus dem Landeshaushalt einschließlich des Sondervermögens „zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Covid-19-Pandemie“, aus der Abrechnung von Bundes- und EU-Programmen und aufgrund besonderer Belastungen des Landes erfüllt werden. Das Sondervermögen kann auch zur Finanzierung von rentierlichen Maßnahmen zur Digitalisierung der Landesverwaltung (Fonds zur Verwaltungsdigitalisierung) verwendet werden.