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Zuwendungen zu Investitionen der Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung können gewährt werden, wenn diese der Schaffung, der Erweiterung oder der Ausstattung von beruflichen Weiterbildungseinrichtungen dienen, die bisher im Saarland nicht oder nur mit unzureichenden Kapazitäten oder unzureichender Ausstattung vorhanden und auch nicht im Wege der Kooperation zwischen Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung zu schaffen sind.