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Das Statistische Amt führt jährlich eine statistische Erhebung bei den Einrichtungen nach § 9 Absatz 1 und Landesorganisationen der allgemeinen und der beruflichen Weiterbildung durch.
Erhoben werden folgende Merkmale:
Einrichtungen und Landesorganisationen: Name, Art, Zahl, Anschrift, Aufbau der Träger, Art und Umfang der von ihnen geleisteten Bildungsarbeit, finanzieller Aufwand (Mittelherkunft und -verwendung),
Lehr- und Verwaltungspersonal: Zahl, Funktion, Geschlecht, Beschäftigungsart und -umfang,
Veranstaltungen: Zahl, Art und Themenbereiche, Unterrichtsstunden und Teilnehmertage,
Teilnehmer und Teilnehmerinnen: Zahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen, Zahl und Art der vermittelten Abschlüsse und Zertifikate.
Hilfsmerkmale sind:
Name und Anschrift der Einrichtungen und Landesorganisationen,
Name und Telefonnummer der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.
Für die Erhebung sind die Träger und die Leiter und Leiterinnen der Einrichtungen und der Landesorganisationen auskunftspflichtig. Sie haben die Angaben innerhalb der vom Statistischen Amt gesetzten Frist zu machen.
Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr.