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Das Land fördert die Weiterbildung im Rahmen dieses Gesetzes nach Maßgabe des staatlichen Haushaltsplans.
Zuständig für die Förderung der Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung ist das Ministerium für Bildung und Kultur für Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr.
Gemeinden und Gemeindeverbände sollen die Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung ihres Bereichs finanziell zusätzlich zu den Zuwendungen des Landes unterstützen.