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Der Bescheid hat zu enthalten: 3. Titel Planfeststellungsverfahren
die genaue Bezeichnung des bewilligten Rechts oder der erlaubten Benutzung nach Art, Umfang und Zweck und des der Benutzung zugrundeliegenden Plans,
die Dauer der Bewilligung oder der Erlaubnis, die Benutzungsbedingungen und Auflagen, soweit die Festsetzung der Auflagen nicht einem späteren Verfahren vorbehalten wird,
die Frist für den Beginn der Benutzung,
die Entscheidung über eine Entschädigung, soweit deren Festsetzung nicht einem späteren Verfahren vorbehalten wird,
die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.