§ 12 KHGSL§30RegV SL 2006
Der Bewilligungsbescheid muss insbesondere enthalten:
die genaue Bezeichnung des Krankenhausträgers,
Art und Höhe der Förderung,
die genaue Bezeichnung des Förderzweckes,
die Dauer der Zweckbindung,
die Höhe der förderfähigen Gesamtausgaben,
den Bewilligungszeitraum,
Prüfungsrecht der Krankenhausförderbehörde und des Rechnungshofes,
Form der Führung des Verwendungsnachweises,
Regelung hinsichtlich der Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften,
Einbehalt nach § 15 dieser Verordnung,
Hinweis auf die Regelungen des SVwVfG über Rücknahme, Widerruf und Unwirksamkeit von Bewilligungsbescheiden und eine
Rechtsbehelfsbelehrung.
Dem Bewilligungsbescheid sollen folgende Anlagen beigefügt werden:
Baufachliche Nebenbestimmungen,
Formblatt für den Verwendungsnachweis,
Formblatt für Rechtsbehelfsverzicht und Eingangsbestätigung,