Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die Abnahme der unterrichtspraktischen und der mündlichen Prüfung wird vom Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft jeweils ein Prüfungsausschuss gebildet.
Mitglieder des Prüfungausschusses sind:
ein Vorsitzender,
der Leiter des zuständigen Landesseminars,
der Leiter der letzten Ausbildungsschule des Anwärters,
der zuständige Fachleiter,
der zuständige Fachbetreuer.
Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses haben gleiches Stimmrecht.