TechLehrAPO SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 28 TechLehrAPO SLPrüfungszeugnisAusbildungs- und Prüfungsordnung für Technische Lehrer (Lehrer für Fachpraxis) im beruflichen Schulwesen des Saarlandes Vom 15. November 1974 § 27§ 29 Leichte SpracheEinfache Sprache Barrierefrei(1)Ein Kandidat, der die Prüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 1 [6].(2)Über die nicht bestandene Prüfung wird eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2 [6] ausgestellt.