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Das Land fördert die Arbeit der von den kommunalen Integrationsräten und Integrations-ausschüssen gebildeten Vertretung der Menschen mit Einwanderungsgeschichte auf Landesebene, den Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen, durch finanzielle Zuwendungen.
Das Land hört die Vertretungen der Menschen mit Einwanderungsgeschichte bei der Erfüllung der Integrationsaufgaben an.
Bei dem für Vertriebenen- und Aussiedlerfragen zuständigen Ministerium wird ein Landesbeirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen gebildet.
In den durch das Land geregelten ausbildungs- und beschäftigungsfördernden Gremien wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Beachtung und die Umsetzung der…
Die Mitglieder des Landesbeirats für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen werden bis auf die in § 2 Absatz 1 Nummer 3 genannten Mitglieder auf…
vier Mitgliedern aus dem Bereich des wirtschaftlichen oder sozialen Lebens des Landes, die vom für Vertriebenen- und Aussiedlerfragen zuständigen Ministerium…
Die Landesregierung richtet beim für Integration zuständigen Ministerium einen Beirat für Teilhabe und Integration ein. Dieser berät und unterstützt das Land…
Zur konstituierenden Sitzung des Landesbeirats lädt das für Vertriebenen- und Aussiedlerfragen zuständige Ministerium ein.
Die von den Bezirksregierungen bestellten Integrationsbeauftragten unterstützen diese dabei, integrationsfördernde Aspekte im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.