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Das Sondervermögen hat keine Kreditermächtigung. Das Sondervermögen hat ein nominales Volumen i. H. v. 3 Mrd. Euro und finanziert sich aus Zuführungen aus dem Landeshaushalt. Die Ausgabenermächtigung erhöht sich um Finanzierungsanteile von Bund und EU bei den aus dem Fonds finanzierten Maßnahmen.