SoVermPensG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietBundesvermögen§ 9 SoVermPensG SLAuflösungGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Pensionsfonds Saarland“ Vom 12. Dezember 2018[1] § 8§ 10 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDas Sondervermögen gilt nach der vollständigen Auszahlung seines Vermögens als aufgelöst. § 8§ 10