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Für die Tiere in Nordrhein-Westfalen werden die von den Personen, die Tiere besitzen, für das Jahr 2026 zu erhebenden Beiträge je Tier wie folgt festgesetzt, wobei der Mindestbeitrag für jede beitragspflichtige Person 10,00 Euro beträgt:
Pferde:
beitragsfrei,
Rinder: 3,30 Euro,
der Beitrag wird zu 48 Prozent für Entschädigungen und die Zuführung an die Rücklage sowie zu 52 Prozent für Beihilfen verwendet,
Schweine:
beitragsfrei,
Schafe: 2,00 Euro,
der Beitrag wird zu 24 Prozent für die Zuführung an die Rücklage sowie zu 76 Prozent für Beihilfen verwendet,
Ziegen: 0,40 Euro,
der Beitrag für Ziegen wird zu 52 Prozent für die Zuführung an die Rücklage sowie zu 48 Prozent für Beihilfen verwendet,
Bienen:
beitragsfrei,
Gehegewild:
beitragsfrei,
Der Beitrag wird zu 81 Prozent für Entschädigungen und die Zuführung an die Rücklage sowie zu 19 Prozent für Beihilfen verwendet.
Bestand im Sinne dieser Verordnung sind alle Tiere einer Art, die in räumlichem Zusammenhang gehalten oder gemeinsam ver- und entsorgt werden und entsprechend registriert wurden.
Der Grundbeitrag für Viehhandelsunternehmen, die zumindest auch Geflügel handeln, beträgt 300 Euro. Der Grundbeitrag für alle anderen Viehhandelsunternehmen beträgt 50 Euro.
Die Beiträge werden für jedes Beitragsjahr separat erhoben. Sie sind innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides zu zahlen.
je Pferd: 10,00 Euro,
Die Beiträge der Mitglieder nach § 6 Absatz 2 sind freiwillig. Näheres regelt die Satzung. Sechster Teil Bekanntmachungen
die Impfung von Tieren im Rahmen staatlicher Bekämpfungs- und Nachsorgeprogramme und Sanierungsleitlinien bis zu 100 % der Impfstoffkosten und tierärztlichen…
Beiträge können auch für Teile einer Einrichtung oder Anlage erhoben werden (Kostenspaltung).
Prüfungs- und Teilnehmergebühren;
Die Mitglieder haben dem Verband die Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Pflichten seiner Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.