§ 6 SchuTSEVVerordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 16 ZESVVerordnung über die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und über die zuständige Behörde nach dem Stammzellgesetz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 TSEResZVVerordnung zur Festlegung der Mindestanforderungen an die Züchtung auf Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien bei Schafen
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 18 Abs. 1 SächsASAVOSächsische Atom- und Strahlenschutzausführungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.