Anhang III TÜPrKostO1992GebVUmstV
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 3483 - 3485
Für die Prüfung von Aufzugsanlagen und von Aufzugswärtern werden folgende Gebühren erhoben: 1.2Grundgebühr Art der AufzugsanlagenGrundgebühr G in EUR Gruppe I: 107,37 Gruppe II: 82,83 Gruppe III: 53,69 Gruppe IV: Fassadenaufzug117,60 Die noch als Lastenaufzüge mit Fangvorrichtung oder Aufsetzvorrichtung bezeichneten Aufzüge fallen unter die Gruppe I, die noch als Lastenaufzüge ohne Fangvorrichtung oder Aufsetzvorrichtung bezeichneten Aufzüge fallen unter die Gruppe II und die noch als Kleinlastenaufzüge bezeichneten Aufzüge fallen unter die Gruppe III. 1.3Prüfungsfaktoren Art der PrüfungPrüfungsfaktorf fürAufzügeder Gruppe IIIIIIIV Abnahmeprüfung Prüfung der Anzeigeunterlagen1.3.1für die Unterlagen der ersten Aufzugsanlage1,201,201,201,201.3.2für die gleichzeitig eingereichten Unterlagen jeder weiteren Aufzugsanlage derselben Ausführung und desselben Betriebes Prüfung der Aufzugsanlage0,600,600,600,601.3.3für die erste Aufzugsanlage1,551,551,551,551.3.4für jede weitere an demselben Tag geprüfte Aufzugsanlage desselben Betriebes, sofern diese Prüfung an diesem Tag zu Ende geführt ist1,401,401,401,401.3.5Wiedererrichtung eines Bauaufzuges mit Personenbeförderung Wiederkehrende Prüfungen Hauptprüfung1,301.3.6für die erste Aufzugsanlage1,001,001,001,001.3.7für jede weitere an demselben Tag geprüfte Aufzugsanlage desselben Betriebes, sofern diese Prüfung an diesem Tag zu Ende geführt ist0,900,900,900,901.3.8Zwischenprüfung0,500,500,750,901.4Zuschläge1.4.1Bei mehr als fünf Zugangsstellen beträgt der Zuschlag für jede weitere Zugangsstelle10,74 EUR.1.4.2Bei mehr als 25 m Förderhöhe beträgt der Zuschlag für jede weiteren und angefangenen 25 m Dieser Zuschlag wird bei Zwischenprüfungen nicht erhoben, wenn Zuschläge nach Nummer 1.4.1 berechnet werden.21,47 EUR.1.4.3Bei Aufzügen - ausgenommen Fassadenaufzüge - mit mehr als 1.000 kg Tragfähigkeit beträgt der Zuschlag für jede weiteren und angefangenen 1.000 kg Dieser Zuschlag wird bei Zwischenprüfungen nicht erhoben.10,74 EUR.1.4.4Bei Fassadenaufzügen mit mehr als 150 kg Tragfähigkeit beträgt der Zuschlag für jede weiteren und angefangenen 100 kg10,23 EUR.1.4.5Bei Aufzügen, deren Geschwindigkeit nicht über den gesamten Fahrbereich durch eine feste Netzfrequenz bestimmt ist, beträgt der Zuschlag Dieser Zuschlag wird nicht erhoben bei hydraulischen Aufzügen mit von Kolben bewegten Lastaufnahmemitteln, deren Geschwindigkeit durch fest eingestellte Ventilquerschnitte oder festgelegte und elektrisch überwachte Schieberstellungen bestimmt ist.40,39 EUR.1.4.6Bei maschinellem Antrieb von Fahrschacht- oder Fahrkorbtüren oder entsprechenden Ersatzmaßnahmen an den Fahrkorbzugängen beträgt der Zuschlag für jeden Antrieb bzw. Fahrkorbzugang10,74 EUR.1.4.7Bei Aufzügen Dieser Zuschlag wird je Anlage nur einmal berechnet.20,45 EUR.1.4.8Bei Aufzügen in explosionsgeschützter Ausführung beträgt der Zuschlag40,39 EUR.1.4.9Bei Fassadenaufzügen mit mehr als 25 m Länge der waagerechten Fahrbahn beträgt der Zuschlag für jede weiteren und angefangenen 25 m19,43 EUR.1.4.10Bei Aufzügen mit Anschluss an eine Fernnotrufleitzentrale beträgt der Zuschlag20,45 EUR.1.4.11Bei Aufzügen mit besonderer Ausrüstung als Feuerwehraufzugnach Zeitaufwand. 2.1Für die Prüfung des ersten Aufzugswärters werden erhoben26,59 EUR.
Personenaufzug, vereinfachter Personenaufzug, Lastenaufzug, Güteraufzug
Personen-Umlaufaufzug
Mühlenaufzug
Bauaufzug mit Personenbeförderung
Bremsaufzug (Bremsfahrstuhl in Getreidemühlen)
Behindertenaufzug
Vereinfachter Güteraufzug mit Fangvorrichtung oder Aufsetzvorrichtung
Unterfluraufzug mit Fangvorrichtung oder Aufsetzvorrichtung
Lagerhausaufzug
Kleingüteraufzug mit Fangvorrichtung
Behälteraufzug mit Fangvorrichtung oder Aufsetzvorrichtung
Vereinfachter Güteraufzug ohne Fangvorrichtung oder Aufsetzvorrichtung
Unterfluraufzug ohne Fangvorrichtung oder Aufsetzvorrichtung
Kleingüteraufzug ohne Fangvorrichtung
Ablassvorrichtung
Behälteraufzug ohne Fangvorrichtung oder Aufsetzvorrichtung
Behindertenaufzug für ausschließlich private Nutzung
mit elektrischer Steuerung für Einfahren und Nachstellen bei geöffneter Fahrschacht- oder Fahrkorbtür oder - mit Rampenfahrt oder
mit Umgehungsschaltung oder
mit hydraulischem Antrieb und Absinkverhinderungsschaltung beträgt der Zuschlag