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Zur Durchführung der erforderlichen Aufgaben wird eine Koordinierungsstelle im Niedersächsischen Umweltministerium eingerichtet.
Die Kosten der Koordinierungsstelle sind Bestandteil der Umlage gemäß § 7. Das Land Niedersachsen kann aus den Mitteln der Umlage bis zu drei Stellen h.D. einrichten; über das Personalkonzept der Koordinierungsstelle entscheidet der Lenkungsausschuss.
Die Koordinierungsstelle ist für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben ausdieser Verwaltungsvereinbarung verantwortlich.
Die Koordinierungsstelle hat insbesondere folgende Aufgaben:
Sicherstellung der Pflege und Weiterentwicklung des Metainformationssystems im Rahmen der Beschlüsse des Lenkungsausschusses,
Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Lenkungsausschusses,
Verteilung der Entwicklungsleistungen an die Vereinbarungspartner, insbesondere Bereitstellen der jeweils aktuellen Programmversion und Dokumentation,
Beauftragung von Auftragnehmern und Projektbegleitung einschließlich der Abnahme der erbrachten Leistungen, Wahrnehmung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen,
Vorlage eines Wirtschaftsplans, Bewirtschaftung der Haushaltsmittel und Rechnungslegung gegenüber den Vereinbarungspartnern,
Organisation des Pflege- und Wartungsdienstes für die jeweils aktuelle Programmversion,
Erarbeitung von Vorschlägen für das jährliche und mittelfristige Arbeitsprogramm,
Erarbeitung von Vorschlägen für Regelungen zur Freigabe der Metadaten sowie zum Datenaustausch, insbesondere Regelungen zum Datenschutz, zur Geheimhaltung und zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen,
Abstimmung und Koordination mit Kooperationspartnern außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung im Auftrag des Lenkungsausschusses.