§ 2 UDÜVVerordnung zur Übertragung von Befugnissen und Pflichten auf die Bundesnetzagentur gemäß § 157 Absatz 5 des Telekommunikationsgesetzes
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 VDVVerordnung zu Vertrauensdiensten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 11 KDAVVerordnung über das automatisierte Verfahren zur Auskunft über Kundendaten nach § 112 des Telekommunikationsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 VZOZÜVVerordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten der Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektionen in den neuen Ländern nach dem Vermögenszuordnungsgesetz auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 11 AdLDAVVerordnung zur Durchführung des § 61a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.