Art. 44 32015D0528
Die Bedingungen für die Geltendmachung der disziplinarrechtlichen oder strafrechtlichen Haftung des Befehlshabers der Operation, des Verwalters und des sonstigen Personals, das insbesondere von den Organen der Union oder von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt ist, im Fall eines Fehlverhaltens oder einer Nachlässigkeit bei der Ausführung des Haushaltsplans ergeben sich aus dem Personalstatut oder den für sie geltenden Regelungen. Außerdem kann Athena von sich aus oder auf Antrag eines beitragenden Staates oder eines Dritten das vorstehend genannte Personal zivilrechtlich haftbar machen.
Auf keinen Fall können die Union oder der Generalsekretär des Rates von einem der beitragenden Staaten dafür haftbar gemacht werden, dass sie ihre Aufgaben durch den Verwalter, den Rechnungsführer oder das ihnen zur Seite gestellte Personal haben ausführen lassen.
Die vertragliche Haftung, die sich aus Verträgen im Rahmen der Ausführung des Haushaltsplans ergeben könnte, wird über Athena von den beitragenden Staaten oder von Dritten übernommen. Sie unterliegt den für die betreffenden Verträge geltenden Rechtsvorschriften.
Was die außervertragliche Haftung anbelangt, so kommen die beitragenden Mitgliedstaaten oder Dritte nach den allgemeinen Grundsätzen, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind, und nach dem im Einsatzgebiet geltenden Truppenstatut über Athena für die Schäden auf, die durch das operative Hauptquartier ( Operation Headquarters ), das operativ-taktische Hauptquartier ( Force Headquarters ) oder das Hauptquartier einer Streitkraftkomponente ( Component Headquarters ) der Krisenstruktur, deren Zusammensetzung vom Befehlshaber der Operation gebilligt wird, oder durch das betreffende Personal in Ausführung seines Auftrags verursacht wurden.
Auf keinen Fall können die Union oder die Mitgliedstaaten von einem beitragenden Staat für Verträge, die im Rahmen der Ausführung des Haushaltsplans geschlossen wurden oder für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Einheiten und Dienste der Krisenstruktur, deren Zusammensetzung vom Befehlshaber der Operation gebilligt wird, oder durch das betreffende Personal in Ausführung seines Auftrags verursacht wurden.