§ 7 Abs. 2 Nr. 3 ÜblG 1Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
Zugewanderte aus der sowjetischen Besatzungszone und der Stadt Berlin,
§ 1 Abs. 1 FlüHGFlüchtlingshilfegesetz
Leistungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften erhalten auf Antrag deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige, die ihren Wohnsitz oder ständigen…
§ 4 Abs. 1 ÜblG1DV 1Ausländer und Staatenlose
Ausländer und Staatenlose sind Kriegsfolgenhilfe-Empfänger im Sinne des § 7 Abs. 2 Ziff. 4 des Gesetzes, wenn sie solange ihre Rückkehr in das Herkunftsland…
§ 6 Abs. 1 Nr. 2a AKGGesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
nach dem 31. Dezember 1952 aus der sowjetischen Besatzungszone oder aus dem Sowjetsektor von Berlin, ohne daß sie dort durch ihr Verhalten gegen die Grundsätze…
§ 2 Abs. 2 Nr. 2 ÜblG1DV 1Evakuierte
drei Jahre nach Rückkehr in den Ort des früheren Wohnsitzes oder dauernden Aufenthalts (Ausgangsort) oder des Ersatzausgangsorts im Sinne des § 6 des…