ÜDStPrO SL 2018 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 ÜDStPrO SL 2018ZuständigkeitVerordnung - Ordnung der Staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer und Dolmetscherinnen und Dolmetscher Vom 16. April 2018 § 2§ 4 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDie Prüfungen werden vom Ministerium für Bildung und Kultur abgehalten.