Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses im allgemein bildenden Bereich für Nichtschülerinnen und Nichtschüler Vom 18. Juli 2013[*]
Die Prüfung wird von der Schulaufsichtsbehörde durchgeführt.
§ 2 HptSchulNSchPrV SL 2013Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen