ErgPrfLatGraPrO SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 ErgPrfLatGraPrO SLZuständigkeitVerordnung - Prüfungsordnung - über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums und Graecums Vom 8. Februar 1989 § 1§ 3 Die Prüfung wird von der Schulaufsichtsbehörde[2] durchgeführt.