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Zur Durchführung der Prüfungen wird beim Ministerium für Bildung und Kultur ein staatliches Prüfungsamt für Übersetzerinnen und Übersetzer und Dolmetscherinnen und Dolmetscher errichtet.
Das Prüfungsamt besteht aus
einer Beamtin oder einem Beamten des Ministeriums für Bildung und Kultur als Leiterin oder Leiter,
einer oder einem weiteren Beschäftigten des Ministeriums für Bildung und Kultur als stellvertretender Leiterin oder stellvertretendem Leiter und
den Prüferinnen und Prüfern.
Prüferinnen und Prüfer sind vornehmlich Professorinnen und Professoren auf Lebenszeit oder in der beruflichen Praxis oder Ausbildung erfahrene Lehrbeauftragte der Universität des Saarlandes; es können auch andere Personen mit der erforderlichen Fachkenntnis (zum Beispiel staatlich geprüfte Übersetzerinnen und Übersetzer und Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Lehrkräfte an öffentlichen Schulen) als Prüferinnen und Prüfer bestellt werden.
Die Mitglieder des Prüfungsamtes werden vom Ministerium für Bildung und Kultur bestellt. Die Bestellung der Prüferinnen und Prüfer (Absatz 2 Nummer 3) erfolgt jeweils auf zwei Jahre; wird ihre Bestellung nicht widerrufen, verlängert sie sich um weitere zwei Jahre.
Die Leiterin oder der Leiter des Prüfungsamtes bildet für die Durchführung der mündlichen Prüfung in den einzelnen Sprachen für jede Prüfungsaufgabe jeweils einen Prüfungsausschuss. Diesem gehören an:
die Leiterin oder der Leiter des Prüfungsamtes oder ein von ihr oder ihm beauftragtes Mitglied des Prüfungsamtes als Vorsitzende oder Vorsitzender,
zwei von der Leiterin oder dem Leiter des Prüfungsamtes ausgewählte Prüferinnen und Prüfer; ausnahmsweise gehört dem Prüfungsausschuss eine dritte Prüferin oder ein dritter Prüfer an, wenn dies erforderlich ist, um alle Prüfungsgegenstände abdecken zu können.