ÜDStPrO SL 2018 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 ÜDStPrO SL 2018Zeit und Ort der PrüfungVerordnung - Ordnung der Staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer und Dolmetscherinnen und Dolmetscher Vom 16. April 2018 § 4§ 6 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDie Prüfung wird in der Regel einmal im Jahr abgehalten. Ort und Zeit der Prüfung bestimmt die Leiterin oder der Leiter des Prüfungsamtes.