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Die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer hat in der Prüfung nachzuweisen, dass sie oder er die sprachlichen und sachlichen Kenntnisse sowie die persönlichen Fähigkeiten besitzt, die für die zuverlässige Ausübung des Berufs der staatlich geprüften Übersetzerin oder Dolmetscherin oder des staatlich geprüften Übersetzers und Dolmetschers erforderlich sind. Dazu gehören neben einer fundierten Allgemeinbildung eine hinreichende Kenntnis der staatlichen Einrichtungen, der Rechtsordnung und der geschichtlichen, geographischen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse des Sprachraums der fremden Sprache und Deutschlands sowie insbesondere die Vertrautheit mit den einschlägigen sprachlichen und fachlichen Hilfsmitteln.