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Im Saarland können im Rahmen der Staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer und Dolmetscherinnen und Dolmetscher die abgelegt werden.
Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer
Prüfung für Dolmetscherinnen und Dolmetscher
Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer und Dolmetscherinnen und Dolmetscher
Als Fremdsprachen können Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch und Türkisch gewählt werden; Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen Muttersprache (Grundsprache) als Deutsch können als Fremdsprache nur Deutsch wählen. In anderen lebenden Fremdsprachen kann die Prüfung nur abgelegt werden, wenn geeignete Prüferinnen und Prüfer zur Verfügung stehen; die Entscheidung trifft die Leiterin oder der Leiter des Prüfungsamtes.
Für die jeweilige Prüfung hat die Bewerberin oder der Bewerber eines der nachstehend genannten Fachgebiete als Schwerpunkt zu wählen: Ein Fachgebiet kann nur gewählt werden, wenn geeignete Prüferinnen und Prüfer zur Verfügung stehen; die Entscheidung trifft die Leiterin oder der Leiter des Prüfungsamtes.
Wirtschaft
Recht
Technik
Naturwissenschaften
Geisteswissenschaften
Sozialwissenschaften.