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Der Zulassungsbewerber wird zur mündlichen Prüfung vom Zulassungsausschuß schriftlich mit einer Frist von mindestens zwei Wochen geladen.
Die mündliche Prüfung umfaßt die vier im Stoffplan (Anlage 2) genannten Gebiete und Themen. Die Prüfungsdauer beträgt bei einer Gruppe von drei Zulassungsbewerbern für jedes Prüfungsgebiet regelmäßig eine Stunde. Zwischen den Prüfungen ist eine Pause von einer Viertelstunde vorzusehen. Bei einer Gruppe von zwei Zulassungsbewerbern und bei Einzelprüfungen beträgt die Prüfungszeit für jedes Prüfungsgebiet fünfundvierzig Minuten. Die Prüfungszeiten können um höchstens eine Viertelstunde verlängert werden, wenn es der Zulassungsausschuß zur Urteilsfindung für notwendig erachtet. Besteht darüber unterschiedliche Auffassung, so entscheidet der Vorsitzende.
Über die Bewertung entscheidet der Zulassungsausschuß auf Vorschlag des Prüfenden.
Auf Vorschlag der Ausbildungsleitung entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Die Zulassung von Anwärterinnen und Anwärtern…
Auf Vorschlag der Ausbildungsleitung entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Die Zulassung von Anwärterinnen und Anwärtern…
Die Zulassung zur mündlichen Prüfung setzt voraus, dass der schriftliche Teil der Prüfung bestanden wurde. Die Anwärterin oder der Anwärter wird vom…
In der mündlichen Prüfung sollen in der Regel nicht mehr als vier Anwärterinnen und Anwärter gleichzeitig geprüft werden. Über Ausnahmen entscheidet der…
Mündliche Prüfungen dauern in der Regel 30 Minuten, wobei der Prüfling in einem ersten Prüfungsteil versuchen soll, selbstständig die vorbereitete Aufgabe in…
Die mündliche Prüfung dauert pro Prüfling 30 Minuten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.