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Die mündliche Prüfung soll spätestens einen Monat nach der schriftlichen Prüfung stattfinden. Es sollen gleichzeitig nicht mehr als vier Anwärter zusammen geprüft werden, Für jeden Prüfungsteilnehmer ist eine Gesamtprüfungsdauer von etwa 30 Minuten vorzusehen. Bei einem unklaren Prüfungsergebnis kann diese Dauer angemessen verlängert werden.
Der Prüfungsstoff für die mündliche Prüfung ist aus Anlage 5 zu entnehmen. Der Vorsitzende teilt vor der Prüfung den Prüfungsstoff nach Fächern auf die Mitglieder des Prüfungsausschusses auf. Er kann auch Fachlehrer hinzuziehen und diese beauftragen, Prüfungsfragen zu stellen. Der Fachlehrer gibt alsdann eine Vorschlagsnote ab.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses leitet die mündliche Prüfung.