§ 28 UErgG 2Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts
Dieses Gesetz tritt mit dem ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
§ 21 UErgG 3Drittes Umstellungsergänzungsgesetz
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 10 UErgGDV 2Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) (Anmeldung von Ansprüchen aus Schuldverschreibungen Berliner Altbanken)
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 13 ÜblG 5Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 4 FrHfDEG/DUGGesetz zur Errichtung neuer Freihäfen und zur Änderung des Zollgesetzes
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des seiner Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.