Gesetze
Gesetz wird geladen …
Aus einem Uraltguthaben, das nicht ordnungsgemäß angemeldet worden ist, kann ein Anspruch auf Umwandlung in ein Neugeldguthaben nicht geltend gemacht werden.
Uraltguthaben, die nach anderen als den im Geltungsbereich dieses Gesetzes ergangenen Vorschriften zur Umwandlung angemeldet worden sind, sofern der Berechtigte…
Vorschriften über die Beschränkung der Inanspruchnahme von Geldinstituten finden auf Uraltguthaben, soweit sie nach diesem Gesetz umzuwandeln sind, keine…
Uraltguthaben, bei denen aus der Kontobezeichnung ersichtlich ist, daß sie für fremde Rechnung gehalten werden, sind nur insoweit umzuwandeln, als sie in der…
Gutschriften in Deutscher Mark, die nach der Uraltkontenbestimmung und den dazu erlassenen Ausführungsvorschriften und Richtlinien nicht hätten vorgenommen…
Ergibt sich die Höhe des Uraltguthabens nicht aus den in Absatz 2 bezeichneten Unterlagen oder hat die Verwaltungsstelle Zweifel, ob die Voraussetzungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.