UhVorschGZustG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 UhVorschGZustG SLGesetz Nr. 1468 über die Zuständigkeit nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Vom 4. April 2001 § 2Leichte SpracheEinfache Sprache(1)Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2000 in Kraft.(2)Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Zuständigkeit nach dem Unterhaltsvorschussgesetz vom 30. Januar 1980 (Amtsbl. S. 422) außer Kraft. § 2