Gesetze
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Der Vorstand leitet das Universitätsklinikum. Er wird für die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Der Vorstand bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats vor und sorgt für ihre Umsetzung. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig und unterrichtet ihn über wichtige Angelegenheiten und Vorkommnisse unverzüglich.
Der Vorstand vertritt das Universitätsklinikum gerichtlich und außergerichtlich.
Die Satzung kann ein weiteres Vorstandsmitglied vorsehen.
Der Dekan der Medizinischen Fakultät kann an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilnehmen.
Dem Klinikumsvorstand gehören die Ärztliche Direktorin/der Ärztliche Direktor, die Kaufmännische Direktorin/der Kaufmännische Direktor, die Pflegedirektorin/der…
Der Vorstand leitet das Universitätsklinikum und legt die betrieblichen Ziele fest. Er vertritt das Universitätsklinikum gerichtlich und außergerichtlich. Ihm…
die Aufgaben, Zuständigkeiten, Zusammensetzung sowie Bestellung des Aufsichtsrats und des Vorstandes des Universitätsklinikums,
Organe des Universitätsklinikums sind der Aufsichtsrat und der Vorstand. Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Organe die §§ 76…
Der Klinikumsvorstand leitet das Universitätsklinikum und ist zuständig für alle Angelegenheiten des Universitätsklinikums, die nicht durch dieses Gesetz dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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