Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Umlegungsausschuss kann sich zur Vorbereitung seiner Entscheidungen und zur Durchführung der Umlegung der Dienststellen der Gemeinde bedienen.
Die Gemeinde kann das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung oder im Saarland zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure mit der Vorbereitung der Entscheidungen des Umlegungsausschusses sowie mit den zur Durchführung der Umlegung erforderlichen vermessungs- und katastertechnischen Aufgaben beauftragen.