Verordnung über die Bildung von Umlegungsausschüssen (UmlegungsausschussV) Vom 11. September 1998
Der Umlegungsausschuss führt die Bezeichnung „Umlegungsausschuss der Gemeinde .....................“. Er führt das Dienstsiegel der Gemeinde mit einer entsprechenden Bezeichnung.
§ 7 UmlegungsausschussV
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