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Die Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen vermitteln die erforderlichen Grund- und Fachkenntnisse für die jeweiligen Ämter der Laufbahn der Aufsichtspersonen des gehobenen und für die jeweiligen Ämter der Laufbahn der Aufsichtspersonen des höheren Dienstes der Laufbahnfachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Aufsichtsdienst bei der Unfallkasse Saarland.
Die Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen nach § 25 der Saarländischen Laufbahnverordnung vom 27. September 2011 (Amtsbl. I S. 312), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 778), in der jeweils geltenden Fassung für den gehobenen Aufsichtsdienst bei der Unfallkasse Saarland und nach § 33 der Saarländischen Laufbahnverordnung vom 27. September 2011 (Amtsbl. I S. 312), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 778), in der jeweils geltenden Fassung für den höheren Aufsichtsdienst bei der Unfallkasse Saarland richten sich nach der jeweils gültigen Muster-Prüfungsordnung I des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation.
Einzelheiten zu der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen sowie der Leistungskontrollen legen die Träger der Qualifizierungsmaßnahmen nach Maßgabe der jeweils gültigen Muster-Prüfungsordnung I des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation fest.