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Die Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für Aufsichtspersonen des gehobenen und des höheren Dienstes bei der Unfallkasse Saarland werden bei der Unfallkasse Saarland, der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU) und dem Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) (Träger der Qualifizierungsmaßnahme) durchgeführt.
Die jeweiligen Träger der Qualifizierungsmaßnahmen sind für die Organisation und die Durchführung der Lehrveranstaltungen sowie für die Leistungskontrollen zum Abschluss der Qualifizierungsmaßnahmen zuständig.
Die Entscheidung über die Zulassung von Bediensteten zu Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen trifft die Unfallkasse Saarland. Dies gilt auch für den Widerruf der Zulassung.