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Die Qualifizierungsmaßnahmen sind beendet, wenn die ausgewählte Bewerberin oder der ausgewählte Bewerber die Prüfung nach der jeweils gültigen Muster-Prüfungsordnung I des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation bestanden oder - im Falle einer Verlängerung der Qualifizierungsmaßnahmen - endgültig nicht bestanden hat. Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung oder die nicht erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung ist der Unfallkasse Saarland mitzuteilen.