§ 7 ITQualV SL
Die Entscheidung über die erfolgreiche Teilnahme an den jeweiligen Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen erfolgt durch den Träger der Qualifizierungsmaßnahmen oder durch die jeweils zuständige Fortbildungseinrichtung. Kann die erfolgreiche Teilnahme nicht bestätigt werden, ist die Entscheidung schriftlich zu begründen. Auf der Grundlage der vorliegenden Leistungskontrollen hat die Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes die erfolgreiche Teilnahme oder die nicht erfolgreiche Teilnahme an den gesamten Qualifizierungsmaßnahmen festzustellen.
Die Entscheidung über die erfolgreiche oder über die nicht erfolgreiche Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen nach § 9 oder § 10 ist der obersten Dienstbehörde durch die Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes mitzuteilen.