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Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre.
Der Vorbereitungsdienst kann im Einzelfall verlängert werden, wenn die Anwärterin oder der Anwärter nicht für genügend vorbereitet erachtet wird.
Über die Anerkennung bereits abgelegter Prüfungs- und Studienleistungen an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen oder Berufsakademien entscheidet auf Antrag die Ausbildungsbehörde im Einvernehmen mit der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU).
Die Entscheidung über die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund einer längerfristigen Unterbrechung der Ausbildung trifft die Ausbildungsbehörde im Einvernehmen mit der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU). Als längerfristige Unterbrechung gilt dabei ein Zeitraum, der ohne Unterbrechung mehr als einen Monat oder insgesamt mehr als zwei Monate im Ausbildungsjahr übersteigt. Ausnahmen können nur zugelassen werden, wenn dies der allgemeine Leistungsstand der Anwärterin oder des Anwärters rechtfertigt.
Der Vorbereitungsdienst verlängert sich bei Nichterreichen der Studienziele oder bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung nach den Maßgaben der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang Sozialversicherung, Schwerpunkt Unfallversicherung der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.