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Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden von der Unfallkasse Saarland in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Sie führen die Dienstbezeichnung „Verwaltungsinspektoranwärterin“ oder „Verwaltungsinspektoranwärter“.
Die Anwärterinnen und Anwärter werden bei Dienstantritt vereidigt. Über die Vereidigung ist eine Niederschrift zu den Personalakten zu nehmen.
Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten Bezüge nach dem Saarländischen Besoldungsgesetz vom 13. Oktober 2021 (Amtsbl. I S. 2547), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 2022 (Amtsbl. I S. 110), in der jeweils geltenden Fassung. Erholungsurlaub soll in dem im Ausbildungsplan festgelegten Zeitraum genommen werden.