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In den Vorbereitungsdienst einzustellende Bewerberinnen und Bewerber werden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Sie führen die Dienstbezeichnung „Anwärterin im mittleren Verwaltungsdienst an Justizvollzugsanstalten“ oder „Anwärter im mittleren Verwaltungsdienst an Justizvollzugsanstalten“.
Sie werden bei ihrem Dienstantritt vereidigt. Über die Vereidigung ist eine Niederschrift zu den Personalakten zu nehmen, die auch in elektronischer Form erfolgen kann.
Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten Bezüge nach dem Saarländischen Besoldungsgesetz vom 13. Oktober 2021 (Amtsbl. I S. 2547) in der jeweils geltenden Fassung.