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Die Bewilligungsbehörden überprüfen die übermittelten Daten in jährlichen Abständen durch Nachfrage beim alleinerziehenden Elternteil, soweit sie einer Änderung zugänglich sind und erfassen eventuelle Änderungen unverzüglich im webbasierten Verfahren. Die Verpflichtung zur Übersendung endet mit der Einstellung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Insbesondere erfassen die Bewilligungsbehörden unverzüglich Änderungen im webbasierten Verfahren, wenn:
die Höhe der Unterhaltsvorschussleistung sich ändert,
die Unterhaltsvorschussleistung eingestellt wird,
die Unterhaltsvorschussleistung ohne Erlass eines Bescheides vorläufig eingestellt oder wieder aufgenommen wird oder
die Unterhaltsvorschussleistung ganz oder teilweise zurückgefordert wird.
Die entsprechenden Änderungs-, Einstellungs- und Rückforderungsbescheide sind unverzüglich in das webbasierte Verfahren einzustellen und dem Landesamt für Finanzen zu übermitteln. Änderungen des Zahlbetrags, die ausschließlich auf einer Änderung der Höhe des Mindestunterhalts oder des Kindergelds oder auf einer Änderung der Altersstufe des Kindes beruhen, sind von den Verpflichtungen nach den Sätzen 1 und 2 nicht erfasst.
Erlangt die Bewilligungsbehörde weitere Erkenntnisse, die für die Geltendmachung und Vollstreckung nach § 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes relevant sind, sind diese ebenfalls unverzüglich über das webbasierte Verfahren an das Landesamt für Finanzen zu übermitteln.
Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, soweit nicht eine Übermittlung des elektronisch gestellten Antrags gemäß dem Onlinezugangsgesetz vom…
für die Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen zuständigen Gebietskörperschaften, im Folgenden Bewilligungsbehörden genannt, übermitteln für jeden Fall…
Die nachstehenden Befugnisse werden für Ersatz- und Rückzahlungsansprüche nach § 5 des Unterhaltsvorschussgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.…
Aufhebung, Rücknahme und Widerruf von Förderbescheiden,
§ 44 Absatz 3 und § 49 Absatz 2 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes die Bewilligung und Erhöhung des Unterhaltsbeitrages auf das Landesamt für Besoldung und…
bei Verlängerung des Vorbereitungsdienstes infolge genehmigten Fernbleibens oder Rücktritts von der Prüfung,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.