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Zuständige Stellen im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2007 (BGBl. I S. 1446), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122) geändert worden ist, sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie diejenigen kreisangehörigen Gemeinden, bei denen auf Grund von § 2 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 12. Dezember 1990 (GV. NRW. S. 664), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW. S. 336) geändert worden ist, eigene Jugendämter errichtet sind.
Abweichend hiervon ist das Landesamt für Finanzen zuständige Stelle für die Geltendmachung und Vollstreckung nach § 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes im Hinblick auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, die ab dem 1. Juli 2019 für Kinder beantragt werden, die bisher keine Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten haben, bei denen eine anerkannte, eine gerichtlich festgestellte oder eine auf Grund der Ehe vermutete Vaterschaft besteht und deren barunterhaltspflichtiger Elternteil nicht verstorben ist. Als Unterhaltsrückgriff im Sinne des Satz 1 gelten die Erstellung und Versendung der Rechtswahrungsanzeige an den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, und die darauf folgenden Verfahrensschritte.
Zuständige Stellen im Sinne des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder…
für die Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen zuständigen Gebietskörperschaften, im Folgenden Bewilligungsbehörden genannt, übermitteln für jeden Fall…
Die gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes und § 1 Absatz 1 der UVG-Durchführungsverordnung zuständigen Gebietskörperschaften erheben Daten,…
Das Landesamt für Finanzen nimmt ab dem 1. Juli 2019 die ihm durch die UVG-Durchführungsverordnung vom 11. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 707) in der jeweils…
Vollstreckungsbehörde für die nach § 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes auf das Land Nordrhein-Westfalen übergegangenen Ansprüche und für Geldbußen nach § 10…
Die nachstehenden Befugnisse werden für Ersatz- und Rückzahlungsansprüche nach § 5 des Unterhaltsvorschussgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.