Gesetze
Gesetz wird geladen …
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 588 – 589; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Nachstehende Pläne und Programme fallen nach § 1 Absatz 1 Nummer 2, § 2 Absatz 7 in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes.
Nr. | Plan oder Programm Nr. | Plan oder Programm 1 | Obligatorische Strategische Umweltprüfung a) | Verkehrswegeplanung auf Landesebene (Landesverkehrsplan) b)…
Bei Plänen und Programmen, die in der Anlage 2 Nummer 1 aufgeführt sind, ist eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen.
§ 14b Abs. 2 UVPG findet auf landesrechtlich vorgesehene Pläne und Programme keine Anwendung. Die Staatsregierung hat durch Rechtsverordnung Pläne und Programme…
Die Anlage 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der jeweils geltenden Fassung ist entsprechend anzuwenden.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Anlage 1 Liste UVP-pflichtiger Vorhaben Nachstehende Vorhaben fallen nach § 1 Absatz 1 in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Gültig vom 31.08.2026 bis 24.10.2026. Die Grenzen beruhen teils auf dem Tag des Abgleichs mit Gesetze im Internet, nicht auf dem Inkrafttreten.
Zur geltenden Fassung