§ 21 UZwGBwGesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie durch zivile Wachpersonen
Dieses Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 21 UErgG 3Drittes Umstellungsergänzungsgesetz
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 25 Abs. 1 HZvNGGesetz zur Einführung einer kapitalgedeckten Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung und zur Änderung anderer Gesetze
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2002 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nicht etwas anderes bestimmt ist.
§ 3 Abs. 1 UhVorschGZustG SLGesetz Nr. 1468 über die Zuständigkeit nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Vom 4. April 2001
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2000 in Kraft.
§ 28 UErgG 2Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts
Dieses Gesetz tritt mit dem ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.